Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Alexander Samoylik – bereitgestellt am 28. Juli 2022
Das gegen Herrn Alexander Samoylik, zuletzt wohnhaft unbekannt in Kiew/Ukraine, erlassene Auskunftsersuchen sowie die Zahlungsaufforderung, Mahnung und Inverzugsetzung vom 22.07.2022,
Aktenzeichen 51.9-517623 A1,
werden hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG) vom 07.03.2006 (SGV.NRW. S. 94) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Das Auskunftsersuchen, die Zahlungsaufforderung, Mahnung und Inverzugsetzung gelten gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Durch die öffentliche Bekanntmachung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Das Auskunftsersuchen sowie die Zahlungsaufforderung, Mahnung und Inverzugsetzung können beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kreisjugendamt, Jugendhilfezentrum Alfter, Swisttal, Wachtberg, Kalkofenstraße 2, 53340 Meckenheim, während der Dienststunden im Zimmer 2.05 in Empfang genommen werden.
53340 Meckenheim, 22.07.2022
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Pieper