Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Amer Keder – bereitgestellt am 15. August 2024
Der gegen Herrn Amer Keder, zuletzt wohnhaft Froschkönigweg 8, 53797 Lohmar, erlassene Bescheid vom 05.08.2024, mit dem Aktenzeichen
ZA 1.2 – 57.01.59 Vorgang SI 166 aus 2024,
wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG) vom 07.03.2006 (SGV.NRW. S. 94) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Durch die öffentliche Bekanntmachung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Der Bescheid kann beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als Kreispolizeibehörde, Direktion Zentrale Aufgaben, Sachgebiet 1.2, Zimmer A 02.40, Frankfurter Straße 12 – 18, 53721 Siegburg, während der Dienststunden in Empfang genommen werden.
53721 Siegburg, den 12.08.2024
Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises
als Kreispolizeibehörde
Im Auftrag
gez. Möller
Kreisamtsinspektor