Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Andrei Samovei - bereitgestellt am 8. Januar 2021
Der gegen Herrn Andrei Samovei, wohnhaft in 51427 Bergisch Gladbach, Dolmanstr. 63, erlassene Bescheid vom 01.12.2020,
Aktenzeichen: 36.13 - 7515.3728499.9X16 ,
kann nicht durch die Post zugestellt werden, da diese Zustellung unausführbar ist oder keinen Erfolg verspricht.
Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes NRW vom 07.03.2006 (GV.NRW. S. 94) ordne ich die öffentliche Zustellung des Bescheides durch öffentliche Bekanntmachung an.
Der Bescheid kann beim Rhein-Sieg-Kreis, Straßenverkehrsamt - Verkehrssicherung - Rathausallee 10 in 53757 Sankt Augustin während der Dienststunden in Zimmer KE.17 entgegengenommen werden.
Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
53757 Sankt Augustin, 07.01.2021
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Schroeder