Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Branko Floaca - bereitgestellt am 2. Oktober 2024
Die an Herrn Branko Floaca, wohnhaft Ollenhauerring 4 in 50829 Köln, gerichtete Anhörung vom 19.09.2024,
Aktenzeichen: 30.22- 220913245762,
wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG) vom 07.03.2006 (SGV.NRW. S. 94) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Die Anhörung kann durch den Adressaten oder einen bevollmächtigten Vertreter gegen Vorlage von Vollmacht und Lichtbildausweis bei dem Rhein-Sieg-Kreis, Rechts- und Ordnungsamt, Asylangelegenheiten, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, während der Dienststunden in Zimmer 2.49 abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen und dass durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
53721 Siegburg, den 25.09.2024
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Schebitz