Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Edward Wade Green - bereitgestellt am 22. Februar 2021
Der gegen Herrn Edward Wade Green Jr, vormals wohnhaft:
Hermann-Löns-Straße 6 a, 53757 Sankt Augustin, erlassene Bescheid vom 19.02.2021
30.2-180528204504
wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG) vom 07.03.2006 (SGV.NRW. S. 94) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Durch die öffentliche Bekanntmachung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Der Bescheid kann beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Rechts- und Ordnungsamt, Ausländerbehörde, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Zimmer B 2.66, während der Dienststunden nach vorheriger Terminabsprache unter auslaenderbehoerderhein-sieg-kreisde in Empfang genommen werden.
53721 Siegburg, 19.02.2021
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Jamann