Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Goran Obrenovic – bereitgestellt am 5. August 2022
Der gegen Goran Obrenovic, wohnhaft in SRB-32000 Cacak, Ljubic Polje 004, erlassene Bescheid vom 07.06.2022,
Aktenzeichen: 36.13 - 7505.3060193.4X19,
kann nicht durch die Post zugestellt werden, da diese Zustellung unausführbar ist oder keinen Erfolg verspricht.
Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes NRW vom 07.03.2006 (GV.NRW. S. 94) ordne ich die öffentliche Zustellung des Bescheides durch öffentliche Bekanntmachung an.
Der Bescheid kann beim Rhein-Sieg-Kreis, Straßenverkehrsamt, Verkehrssicherung, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, während der Dienststunden in Zimmer B 5.08 entgegengenommen werden.
Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
53721 Siegburg, 01.08.2022
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Schmitz