Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Herbert Brandt – bereitgestellt am 25. Januar 2023
Der an Herrn Herbert Brandt, letzte bekannte Anschrift Zum Altteich 3, 02906 Hohendubrau, gerichtete Bescheid vom 05.01.2023,
Aktenzeichen: 63.0-01661/1996/VG,
kann nicht durch die Post zugestellt werden, da diese Zustellung unausführbar ist bzw. keinen Erfolg verspricht.
Gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes NRW ordne ich die öffentliche Zustellung des Bescheides durch öffentliche Bekanntmachung an.
Der Bescheid kann beim Rhein-Sieg-Kreis, Bauaufsichtsamt, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, während der Dienststunden in Zimmer A 8.20 entgegengenommen werden.
Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
53721 Siegburg, 16.01.2023
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Dohr