Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Imad Seddar - breitgestellt am 5. Januar 2021
Der gegen Herrn Imad Seddar, letzter bekannt gewordener Wohnsitz im Bundesgebiet: Luisenstraße 172 in 53721 Siegburg, erlassene Bescheid vom 04.01.2021 unter dem Geschäftszeichen 30.24– 190402212213 wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG) vom 07.03.2006 (SGV.NRW. S. 94) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Durch die öffentliche Bekanntmachung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Der Bescheid kann beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Rechts-und Ordnungsamt, 30.24, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Zimmer B 2.64, während der Dienststunden von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr eingesehen werden.
53721 Siegburg, 04.01.2021
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Freund