Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Viminde, Schäfer, Alhamad, Spinu, Olschewski, Mota Castro, Simons, Hersch, Ewert, Spinale, Nießen, Nikolovski, Lübbering, Höver, Egert, Blasiak, Stefanakoudi, Tomassi – bereitgestellt am 28. Juli 2022
Gegen die in der unten stehenden Aufstellung genannten Personen habe ich unter den in der Liste aufgeführten Kassenzeichen Ordnungsverfügungen bzw. Gebührenbescheide erlassen, die gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.03.2006 (LZG NRW - GV NRW S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 ÄndG vom 13.11.2012 (GV NRW S. 508) öffentlich zugestellt werden.
Die öffentliche Zustellung ist notwendig, weil die derzeitigen Aufenthaltsorte der Empfänger unbekannt sind.
Die Ordnungsverfügungen bzw. Gebührenbescheide können im Kreishaus, Zimmer AE 39 (Zulassungsstelle), Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, eingesehen werden.
Siegburg, 25. Juli 2022
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Steinsiepe