Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Krzysztof Jaroslaw Lemieszek - bereitgestellt am 24. Mai 2023
Das gegen Herrn Krzysztof Jaroslaw Lemieszek, derzeit unbekannten Aufenthaltes, erlassene Auskunftsersuchen sowie die Zahlungsaufforderung, Mahnung und Inverzugsetzung bezüglich seiner Unterhaltsverpflichtung vom 24.05.2023,
Aktenzeichen 51.33.N-517878/9-C2
wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz — LZG) vom 07.03.2006 (SGV.NRW. S. 94) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Das Dokument gilt gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Durch die öffentliche Bekanntmachung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Das Dokument kann beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kreisjugendamt, Jugendhilfezentrum für die Gemeinden Neunkirchen-Seelscheid/Much/Ruppichteroth, Hauptstraße 78, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, während der Dienststunden in Empfang genommen werden.
Neunkirchen-Seelscheid, den 24.05.2023
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Riediger