Inhalt anspringen
Unsere Verwaltung

Öffentliche Zustellung Mateusz Marian Gniewosz

Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Mateusz Marian Gniewosz - bereitgestellt am 30. Januar 2025

Der gegen Herrn/Frau Mateusz Marian Gniewosz, wohnhaft: Siegstraße 69, 53757 Sankt Augustin, erlassene Bescheid vom 18.12.2024,

Aktenzeichen 36.21 31/G / 01610999,

wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz — LZG) vom 07.03.2006 (SGV.NRW. S. 94) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bescheid gilt gem. § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Durch die öffentliche Bekanntmachung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Der Bescheid kann beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Straßenverkehrsamt, Führerscheinstelle, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, während der Dienststunden im Zimmer E.09 entgegengenommen werden.

Siegburg, 15.01.2025

Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat

Im Auftrag
gez. Grueber

Wir verwenden auf rhein-sieg-kreis.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.