Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Mathias Lübeck – bereitgestellt am 17. März 2023
Gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes NRW wird die Verfügung des Hausverbots des Rhein-Sieg-Kreises vom 28.02.2023, Aktenzeichen: 11.2, an Herrn Mathias Lübeck, öffentlich zugestellt, da der derzeitige Aufenthaltsort von Herrn Lübeck nicht zu ermitteln ist.
Die Verfügung des Hausverbots kann bei der Abteilung Allgemeine Dienste und Zentrale Vergabestelle 11.2 der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Zimmer A 2.28, gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine bevollmächtigte Vertreterin/einen bevollmächtigten Vertreter während der Öffnungszeiten in Empfang genommen werden.
Durch diese öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Gemäß § 10 Absatz 2 des Landeszustellungsgesetzes NRW gilt das Dokument an dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.
Siegburg, den 13.03.2023
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Merx