Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Maxim Beier – bereitgestellt am 8. September 2023
Das gegen Herrn Maxim Beier, letzte bekannte Anschrift: Palottistr. 1, 53359 Rheinbach, erlassene Auskunftsersuchen sowie die Zahlungsaufforderung und Inverzugsetzung bezüglich ihrer Unterhaltsverpflichtung vom 28.08.2023,
Aktenzeichen 51.33M-54-517406-S1,
wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG) vom 07.03.2006 (SGV.NRW. S. 94) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Das Dokument gilt gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Durch die öffentliche Bekanntmachung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Das Dokument kann beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kreisjugendamt, Jugendhilfezentrum für die Gemeinden Eitorf und Windeck, Am Eichelkamp 17, 53783 Eitorf, während der Dienststunden in Empfang genommen werden.
Eitorf, den 06.09.2023
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Strache