Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Nicolas Louis Huffschmidt – bereitgestellt am 25. Januar 2023
Der gegen Herrn Nicolas Louis Huffschmidt, wohnhaft 50259 Pulheim, Escher Straße 46, erlassene Bescheid vom 24.10.2022,
Aktenzeichen: 36.13 - 7515.3793917.0X07,
kann nicht durch die Post zugestellt werden, da diese Zustellung unausführbar ist oder keinen Erfolg verspricht.
Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes NRW vom 07.03.2006 (GV.NRW. S. 94) ordne ich die öffentliche Zustellung des Bescheides durch öffentliche Bekanntmachung an.
Der Bescheid kann beim Rhein-Sieg-Kreis, Straßenverkehrsamt, Verkehrssicherung, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg während der Dienststunden in Zimmer B 5.13 entgegengenommen werden.
Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
53721 Siegburg, 19.01.2023
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Schroeder