Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Sabrina Runge – bereitgestellt am 18. Januar 2023
Die an Frau Sabrina Runge, Anschrift unbekannt, gerichtete Anhörung vom 16.01.2023,
Aktenzeichen: 30.32-135-01,
kann nicht durch die Post zugestellt werden, da diese Zustellung unausführbar ist oder keinen Erfolg verspricht.
Gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes NRW vom 07.03.2006 (GV.NRW. S 94) ordne ich die öffentliche Zustellung der Anhörung durch öffentliche Bekanntmachung an.
Die Anhörung kann beim Rhein-Sieg-Kreis, Personenstands – und Staatsangehörigkeitswesen, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, während der Dienststunden in Zimmer B 4.19 entgegengenommen werden.
Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
53721 Siegburg, den 18.01.2023
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Ertel