Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Süleyman Emre Göksu – bereitgestellt am 15. November 2023
Der gegen Herrn Süleyman Emre Göksu, zuletzt wohnhaft: Rheidter Str. 95a, 53859 Niederkassel, erlassene Bescheid vom 19.09.2023,
Aktenzeichen 36.21 31/G / 01534873,
wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG) vom 07.03.2006 (SGV.NRW. S. 94) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bescheid gilt gem. § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Der Bescheid kann durch den Adressaten oder einen bevollmächtigten Vertreter gegen Vorlage von Vollmacht und Lichtbildausweis bei dem Rhein-Sieg-Kreis, Straßenverkehrsamt, Führerscheinstelle, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, während der Dienststunden im Zimmer AE 25 entgegengenommen werden.
Durch die öffentliche Bekanntmachung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Siegburg, 14.11.2023
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Grüber