Beschreibung
Die Städte und Gemeinden besitzen verfassungsrechtlich garantiert die kommunale Planungshoheit und sind somit Trägerinnen der Bauleitplanung. Das heißt, sie stellen den Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) für das gesamte Gemeindegebiet und soweit städtebaulich erforderlich Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) und Außenbereichs-/Innenbereichssatzungen für Teilbereiche auf.
Um alle von einer Planung oder einem Vorhaben berührten Belange sachgerecht ermitteln und gegeneinander abwägen zu können, ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägerinnen und Träger öffentlicher Belange im Zuge der Planverfahren gesetzlich vorgeschrieben.
Details
Unterlagen
Die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter geben Auskunft darüber, bei welcher Stelle gezielte Informationen zum jeweiligen Verfahren zu erhalten sind.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Gabriele Strüwe | Fachbereichsleitung | 02241 132400 | gabriele.struewerhein-sieg-kreisde |
Beate Klüser | 02241 132327 | beate.klueserrhein-sieg-kreisde | |
Josi Kollmann | 02241 132344 | josi.kollmannrhein-sieg-kreisde | |
Petra Trompertz | 02241 132314 | petra.trompertzrhein-sieg-kreisde |
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Mühlenstraße 51
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Referat Wirtschaftförderung und Strategische Kreisentwicklung
Postfach 1551
53705 Siegburg
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:45 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:45 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr