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Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung

Wohnungsbauförderung

Beschreibung

Der Rhein-Sieg-Kreis bewilligt zinsgünstige Darlehen nach den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) und der Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum (RL Mod) des Landes NRW 

  • zum Bau von Mietwohnungen
  • zur Schaffung von selbst genutztem Wohnraum und für den Erwerb von vorhandenen Objekten (Eigenheimförderung)
  • zur Modernisierung von Wohnraum (unter anderem zur Reduzierung von Barrieren, Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Energieeinsparung)

Finanziell unterstützt wird der Neubau von Mietwohnungen in ländlichen Kommunen (Mietniveaus M 1-M 3) durch eine kreiseigene Förderrichtlinie. Es handelt sich hierbei um die

  1. Übernahme des im Rahmen der landesweiten Förderung vom Antragsteller aufzubringenden Barmittelanteils an der Gesamtfinanzierung in Höhe von maximal 30.000,00 bzw. 40.000,00 Euro je Antrag
  2. hälftige Übernahme der Grunderwerbssteuer; maximal 5.000,00 Euro
  3. Übernahme der Miete bis zu drei Monaten bei langfristigem Mietausfall

Auch ist der Rhein-Sieg-Kreis für die kreisangehörigen Gemeinden zuständig für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins. Die kreisangehörigen Städte sind hierfür selbst zuständig. Diese Zuständigkeitsregelung gilt auch für einen Antrag auf Zinssenkung (NRW.BANK).

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