Beschreibung
Der Rhein-Sieg-Kreis bewilligt Darlehen für Eigentumsmaßnahmen nach den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW (WFB) für Familien und Haushalte, die die festgelegte Einkommensgrenze einhalten und sofern weitere Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Der Neubau und der Ersterwerb (inklusive Grundstück) eines schlüsselfertigen Eigenheims, der Erwerb von bereits vorhandenen Eigenheimen und bestimmte Eigentumswohnungen werden mit zunächst zinsgünstigen Darlehen der NRW Bank gefördert. In späteren Jahren ist nach Einkommensveränderungen eine höhere Verzinsung möglich.
Die Höhe der Darlehen richtet sich für alle Fördertatbestände nach der Kostenkategorie des jeweiligen Bauortes und der Anzahl der Kinder beziehungsweise schwerbehinderten Haushaltsangehörigen.
Die Konditionen der Darlehen setzen sich zusammen aus 0,5 % Zinsen (nach 25 Jahren 2 %-Punkte über den dann gültigen Basiszinssatz), 1 % Tilgung bei Neubau und 2% Tilgung bei Erwerb bestehendem Wohnraums und 0,5 % laufenden Verwaltungskostenbeitrag bei einer Auszahlung von 99,6 %. Darüber hinaus werden Tilgungsnachlässe gewährt.
Auch muss das Objekt bereits beim Kauf eine angemessene Wohnqualität und Wohnraumversorgung für die jeweilige Familie gewährleisten. Das heißt, das Objekt muss ohne größere Baumaßnahmen/Modernisierungsmaßnahmen sofort für die gesamte Familie „bezugsfertig“ sein.
Nach Eigentumsübertragung aber noch vor Bezug des Objektes kann ein Antrag auf Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Objekt gestellt werden.
Darüber hinaus können Darlehen für Baumaßnahmen, die aufgrund des konkreten, individuellen Bedarfs von Schwerbehinderten erforderlich sind oder werden, zusätzlich bewilligt werden.
Die Förderobjekte sind von den Antragstellerinnen und Antragstellern und/oder ihren Angehörigen (§ 29 Nummer 1 Satz 2 WFNG NRW) dauerhaft zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen.
Gemäß Ziff. 1.1 WFB besteht auf Bewilligung und Fördermittel kein Rechtsanspruch.
Details
Unterlagen
Antragsformulare und Informationsmaterial sind erhältlich bei der Dienststelle oder bei dem Wohnraumportal der NRW Bank.
Gebühren
Die Bearbeitungsgebühren belaufen sich bei Eigentumsmaßnahmen bei Neubau und Ersterwerb und bei Erwerb vorhandenen Wohneigentums auf 500,00 Euro nach Erteilung einer Förderzusage.
Besonderheiten
Die Maßnahmen dürfen erst begonnen beziehungsweise die Bauaufträge dürfen erst erteilt werden, nachdem eine entsprechende Förderzusage von der Bewilligungsbehörde (Rhein-Sieg-Kreis) vorliegt. Bei dem Kauf gebrauchter Immobilien muss der Förderantrag vor dem Notartermin bei der Bewilligungsbehörde (Rhein-Sieg-Kreis) eingegangen sein.
Genauere Informationen erhalten Sie – auch zunächst telefonisch – von den jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des Rhein-Sieg-Kreises.
Bitte vereinbaren Sie vor Antragstellung einen Beratungstermin. Bei einer Vorsprache ohne Termin kann eine ausführliche Beratung nicht gewährleistet werden.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Arthur Hoffmann | Zur Terminvereinbarung zwecks Baubesichtigungen | 02241 132333 | arthur.hoffmannrhein-sieg-kreisde |
Klaus-Dieter Klein | 02241 133219 | klaus-dieter.kleinrhein-sieg-kreisde | |
Daniela Rupp | Abteilungsleitung | 02241 132231 | daniela.rupprhein-sieg-kreisde |
Linda Schmitz | Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Eitorf, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Ruppichteroth, Sankt Augustin, Swisttal, Troisdorf, Wachtberg | 02241 133156 | linda.Schmitzrhein-sieg-kreisde |
Maren Wolf | Hennef, Königswinter, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Siegburg, Windeck | 02241 132189 | maren.wolfrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Beteiligungen, Gebäudewirtschaft, Kreisstraßenbau
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Amt für Beteiligungen, Gebäudewirtschaft, Kreisstraßenbau
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr