Beschreibung
Der Rhein-Sieg-Kreis bewilligt Darlehen nach den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW (WFB) für den Bau von Mietwohnungen und für Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand. Hierzu zählen auch Gruppenwohnungen für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen sowie für Studenten.
Bei der Förderung des Mietwohnungsbaus sind natürliche Personen sowie auch juristische Personen antragsberechtigt.
Die Höhe des Darlehens richtet sich nach der Wohnungsgröße, der Zielgruppe der Mieterinnen und Mieter sowie des jeweiligen Mietniveau der Stadt oder Gemeinde, in der das Objekt errichtet werden soll. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Zusatzdarlehen (beispielsweise für kleine Wohnungen) sowie ein Darlehen für standortbedingte Mehrkosten (Aufbereitung des Grundstückes/Standortaufbereitung) gewährt werden.
Die Konditionen der Darlehen setzen sich zusammen aus 0 % Zinsen für 15 Jahre, dann 0,5 % bis Ende der Zweckbindung, je nach Mietniveau, wahlweise 1 % oder 2 % Tilgung und 0,5 % laufenden Verwaltungskostenbeitrag bei einer Auszahlung von 99,6 %. Darüber hinaus werden Tilgungsnachlässe gewährt.
Die Dauer der Belegungsbindung beträgt einheitlich für alle geförderten Wohnungen wahlweise 20, 25 oder 30 Jahre. Der Mietzins pro m² darf eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Das Einkommen der Mieterinnen und Mieter darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Gemäß Ziffer 1.1 WFB besteht auf Bewilligung und Fördermittel kein Rechtsanspruch.
Details
Unterlagen
Antragsformulare und Informationsmaterial sind erhältlich bei der Dienststelle des Rhein-Sieg-Kreises (Amt für Beteiligungen, Gebäudewirtschaft, Kreisstraßenbau), im Wohnraumportal der NRW.Bank in Düsseldorf oder auf der Homepage des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW.
Gebühren
Die Bearbeitungsgebühren belaufen sich beim Mietwohnungsbau auf 0,4 % des bewilligten Darlehens nach Erteilung der Förderzusage.
Besonderheiten
Alle Maßnahmen dürfen erst begonnen beziehungsweise ein Auftrag erteilt werden, nachdem eine entsprechende Förderzusage erteilt wurde.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Daniela Rupp | Abteilungsleitung | 02241 132231 | daniela.rupprhein-sieg-kreisde |
Klaus-Dieter Klein | 02241 133219 | klaus-dieter.kleinrhein-sieg-kreisde | |
Linda Schmitz | 02241 133156 | linda.Schmitzrhein-sieg-kreisde | |
Kai-Uwe Schöngarth | 02241 132355 | kai.schoengarthrhein-sieg-kreisde | |
Maren Wolf | 02241 132189 | maren.wolfrhein-sieg-kreisde | |
Arthur Hoffmann | Zur Terminvereinbarung zwecks Baubesichtigung | 02241 132333 | arthur.hoffmannrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Beteiligungen, Gebäudewirtschaft, Kreisstraßenbau
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Amt für Beteiligungen, Gebäudewirtschaft, Kreisstraßenbau
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr