Beschreibung
Der Rhein-Sieg-Kreis bewilligt Darlehen für Modernisierungen und Anpassung aktueller Anforderungen von Wohnraum nach den Modernisierungsrichtlinien des Landes NRW (RL Mod) für Eigenheime (auch Eigentumswohnungen) von Familien und Haushalte und auch für Mietwohngebäude. Im Vordergrund steht dabei, ein möglichst barrierefreies Wohnen zu ermöglichen, Energiekosten und klimaschädliche Emissionen zu reduzieren, vor Einbruch zu schützen, die Möglichkeiten digitaler Gebäudetechnik für den Wohnkomfort und die Bewirtschaftung zu nutzen und ein attraktives, sicheres Wohnumfeld mit Angeboten der Nahmobilität zu schaffen. Eine Förderung von Modernisierung und gleichzeitiger Instandsetzung kann möglich sein.
Grundsätzliche Voraussetzungen:
- Einhaltung von Einkommensgrenzen
- der betroffene Wohnraum muss seit mehr als fünf Jahren bezugsfertig sein
- das Gebäude darf grundsätzlich nicht mehr als fünf Vollgeschosse haben
- höhergeschossige Gebäude und Großsiedlungen der 1960er und 1970er Jahre sind förderfähig, wenn zusätzliche Anforderungen erfüllt werden
- die Wohnungen müssen mindestens 35 qm Wohnfläche haben
- es werden keine Darlehensbeträge unter 5.000,00 Euro bewilligt (Bagatellgrenze)
- bei Erbbaurecht muss eine Mindestlaufzeit von 75 Jahren bestehen
Konditionen:
- 100 % Vollfinanzierung
- 100.000,00 Euro maximale Darlehensgrenze pro Wohnung bzw. Eigenheim
- 20 oder 25-jährige Zweckbindung/Mietpreis- und Belegungsbindung/Zinsverbilligungsdauer
- für Mietraum bestehen nach Förderung Mietobergrenzen
- 0% Zinsen für die ersten zehn Jahre, danach 0,5 % bis zum Ende der Zinsverbilligung/Zweckbindung, im Anschluss marktübliche Verzinsung
- 0,5 % laufender Verwaltungskostenbeitrag
- 2 % Tilgung jährlich
- Auszahlung von 99,6 % (0,4 % einmaliger Verwaltungskostenbeitrag)
- darüber hinaus werden Tilgungsnachlässe von 20 % gewährt.
Vor Bewilligung muss die Antragstellerin oder der Antragsteller Eigentümer des Objektes sein. Das heißt, eine Bewilligung der Förderung kommt frühestens nach Abschluss eines Kaufvertrages in Betracht.
Gemäß Ziffer 1.1, Anlage 1 der RL Mod besteht auf die Gewährung der Förderung kein Rechtsanspruch.
Details
Unterlagen
Antragsformulare u. Informationsmaterial sind erhältlich bei der Dienststelle des Rhein-Sieg-Kreises (Amt für Beteiligungen, Gebäudewirtschaft, Kreisstraßenbau), im Wohnraumportal der NRW.Bank in Düsseldorf oder auf der Homepage des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW.
Gebühren
Die Bearbeitungsgebühr beläuft sich bei Modernisierungsmaßnahmen von Eigenheimen und Mietwohnraum auf 0,4 % des jeweils bewilligten Darlehen, mindestens jedoch 60,00 Euro – nach Erteilung einer Förderzusage.
Besonderheiten
Die Maßnahmen dürfen erst begonnen beziehungsweise die Bauaufträge dürfen erst erteilt werden, nachdem eine entsprechende Förderzusage von der Bewilligungsbehörde (Rhein-Sieg-Kreis) vorliegt.
Genauere Informationen erhalten Sie – auch zunächst telefonisch – von den jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des Rhein-Sieg-Kreises.
Bitte vereinbaren Sie vor Antragstellung einen Beratungstermin. Bei einer Vorsprache ohne Termin kann eine ausführliche Beratung nicht gewährleistet werden.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Daniela Rupp | Abteilungsleitung | 02241 132231 | daniela.rupprhein-sieg-kreisde |
Klaus-Dieter Klein | 02241 133219 | klaus-dieter.kleinrhein-sieg-kreisde | |
Kai-Uwe Schöngarth | Mietwohnraum | 02241 132355 | kai.schoengarthrhein-sieg-kreisde |
Maren Wolf | Mietwohnraum und Eigenheim; bei Eigenheim: Hennef, Königswinter, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Siegburg, Windeck | 02241 132189 | maren.wolfrhein-sieg-kreisde |
Arthur Hoffmann | Zur Terminvereinbarung zwecks eventuell notwendiger (Bau-) besichtigungen | 02241 132333 | arthur.hoffmannrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Beteiligungen, Gebäudewirtschaft, Kreisstraßenbau
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Amt für Beteiligungen, Gebäudewirtschaft, Kreisstraßenbau
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr, 13:30 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr