Beschreibung
Der Rhein-Sieg-Kreis bewilligt zinsgünstige Darlehen nach den Wohnraumförderungsbestimmungen, der Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum und den Bestimmungen zur Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot des Landes NRW
- zum Bau von Mietwohnungen
- zur Schaffung von selbst genutztem Wohnraum und für den Erwerb von vorhandenen Objekten (Eigenheimförderung)
- zur Modernisierung von Wohnraum (unter anderem zur Reduzierung von Barrieren, Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Energieeinsparung)
Auch ist der Rhein-Sieg-Kreis für die kreisangehörigen Gemeinden zuständig für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins. Die kreisangehörigen Städte sind hierfür selbst zuständig. Diese Zuständigkeitsregelung gilt auch für einen Antrag auf Zinssenkung NRW.Bank.
Details
Unterlagen
Antragsformulare und Informationsmaterial sind erhältlich bei den genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern oder bei dem Wohnraumportal der NRW.Bank.
Gebühren
Die Bearbeitungsgebühren belaufen sich bei Eigentumsmaßnahmen bei Neubau und Ersterwerb und bei Erwerb vorhandenen Wohneigentums auf 500,00 Euro nach Erteilung einer Förderzusage.
Die Bearbeitungsgebühren belaufen sich beim Mietwohnungsbau und Modernisierung auf 0,4 % des bewilligten Darlehens.
Besonderheiten
Alle Maßnahmen dürfen erst begonnen beziehungsweise ein Auftrag erteilt werden, nachdem eine entsprechende Förderzusage erteilt wurde.
Bei dem Kauf gebrauchter Immobilien muss der Antrag vor dem Notartermin beim Rhein-Sieg-Kreis eingegangen sein.
Bitte vereinbaren Sie vor Antragstellung einen Beratungstermin mit der zuständigen Ansprechpartnerin oder dem zuständigen Ansprechpartner.
Wegen unterschiedlicher Dienstzeiten der einzelnen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter kann bei Vorsprache ohne Termin eine ausführliche Beratung nicht gewährleistet werden.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Links und Downloads
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Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Beteiligungen, Gebäudewirtschaft, Kreisstraßenbau
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Amt für Beteiligungen, Gebäudewirtschaft, Kreisstraßenbau
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
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Zeiten
Telefonische Erreichbarkeit
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