Beschreibung
Baulastträger und damit zuständig für die Kreisstraßen ist der Rhein-Sieg-Kreis.
Zustimmungen oder Genehmigungen nach dem Straßen- und Wegerecht sind schriftlich zu beantragen, soweit sie nicht in andere Verfahren, zum Beispiel Baugenehmigung integriert sind. Bei Antragstellung fallen Gebühren an.
Die Straßenunterhaltung und den Winterdienst hat der Rhein-Sieg-Kreis an den Landesbetrieb Straßenbau, der durch die örtliche Straßenmeisterei vertreten wird, übertragen.
Anregungen und Beschwerden zum Straßenzustand können telefonisch oder schriftlich dem Rhein-Sieg-Kreis oder der zuständigen Straßenmeisterei übermittelt werden. Die Zuständigkeit der Straßenmeistereien ist auf folgende Bezirke aufgeteilt:
- linksrheinisches Kreisgebiet
Straßenmeisterei Rheinbach, Telefon: 02226 / 9064-0 - Niederkassel
Autobahnmeisterei Sankt Augustin, Telefon: 02241 / 95813-3 - Eitorf, Hennef, Much, Ruppichteroth, Windeck
Straßenmeisterei Eitorf, Telefon: 02243 / 9172-400 - übriges Kreisgebiet
Straßenmeisterei Lohmar, Telefon: 02246 / 91102-0
Details
Unterlagen
Benötigt werden Planunterlagen und Erläuterungen in zwei-facher Ausfertigung.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Links und Downloads
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Beteiligungen, Gebäudewirtschaft, Kreisstraßenbau
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Amt für Beteiligungen, Gebäudewirtschaft, Kreisstraßenbau
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr