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Rechts- und Ordnungsamt

Waschbär

Beschreibung

Der Waschbär ist eine sogenannte invasive Art. Das heißt, der Waschbär stammt ursprünglich nicht aus Deutschland, sondern wurde aus Nordamerika eingeführt. Seitdem vermehrt sich die Art bei uns rasant.

Waschbären nutzen jede Gelegenheit, sich neuen Wohnraum zu erschließen. In diesem Zusammenhang sind auch immer häufiger private Wohngrundstücke betroffen, hier insbesondere der Dachboden von Wohnhäusern.

Den Wohnraum unattraktiv machen

Der Weg ins Dachinnere führt dabei meist über den Bereich der Dachüberstände und funktioniert über „Aufstiegshilfen“. Deshalb empfiehlt die Untere Jagdbehörde folgende Maßnahmen:  

  • Wandbepflanzungen wie Efeu oder Rankgewächse mit Klettergerüst entfernen
  • Regenrohre mit einem Trichter mit Öffnung nach unten sichern lassen
  • Äste von nahestehenden Bäumen entfernen, wenn diese auf das Dach ragen
  • Holzstapel an Außenwänden entfernen
  • Öffnungen zwischen den Dachsparren verschließen

Aber auch sonst sollte alles unterlassen werden, um den Waschbären anzuziehen.

Keine Futterstellen bieten

Dem Tier sollten möglichst alle Nahrungsangebote entzogen werden.

So sollten keine Essensreste auf dem Kompost entsorgt werden, die Mülltonnen fest verschlossen werden, Tierfutter sollte nicht draußen stehen und Fallobst sollte zeitnah aufgesammelt werden

Auf sogenannte Meisenknödel sollte verzichtet werden, da diese wegen des Fettgehalts eine attraktive Nahrung darstellen. Waschbären sollten auch niemals bewusst gefüttert werden, da sie dann fordernd werden und immer wiederkommen.

Hunde gegen Staupe impfen

Hundehalterinnen und Hundehalter sollten auf den lückenlosen Impfschutz gegen Staupe achten. Waschbären infizieren ihre Umwelt damit über Tröpfchen, also muss der Hund nicht einmal direkten Kontakt haben.

Für Menschen ist die Staupe hingegen nicht gefährlich, wohl aber der ebenfalls durch den Waschbären übertragbare Bandwurm.

Hinweise zur Jagd auf Waschbären

Grundsätzlich ist die Bejagung auf sogenannten „befriedeten Flächen“, wie beispielsweise Wohnhäusern und den dazugehörenden Hausgärten, verboten.

Daher ist für eine Bejagung im Siedlungsbereich eine (kostenpflichtige) Ausnahmegenehmigung durch die untere Jagdbehörde erforderlich. Ebenso dürfen nur Jägerinnen und Jäger mit einer zusätzlichen Ausbildung, der sogenannten Fangjagdqualifikation, die Jagd auf Waschbären mittels einer Falle ausüben.

Die für den Wohnort zuständigen Jagdausübungsberechtigten können bei der unteren Jagdbehörde des Rhein-Sieg-Kreises in Erfahrung gebracht werden.

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