Unter bestimmten Voraussetzungen beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen für Personenkraftwagen mit Anhänger, sowie für andere mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger, 100 km/h (anstatt 80 km/h).
Einige dieser Voraussetzungen sind zum Beispiel:
das Zugfahrzeug ist mit einem automatischen Blockierverhinderer (ABV) oder Antiblockiersystem (ABS) ausgestattet
die Reifen des Anhängers sind zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt jünger als sechs Jahre und für mindestens 120 km/h zugelassen (= Geschwindigkeitskategorie L)
Details
Dokumente
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of conformity-Papier (COC)) im Original oder als Zweitschrift des Herstellers
Herstellerbescheinigung bei Neuzulassung
Änderungsabnahme (TÜV), sofern die 100 km/h-Plakette noch nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) eingetragen ist
Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
Personalausweis der Halterin oder des Halters im Original
bei Einzelfirmen zusätzlich:
Gewerbeanmeldung
bei juristischen Personen zusätzlich:
Gewerbeanmeldung
Handelsregisterauszug
Personalausweis der vertretungsberechtigten Person im Original
bei Vereinen zusätzlich:
Auszug aus dem Vereinsregister
Briefkopf des Vereins mit dessen Anschrift
Personalausweis der vertretungsberechtigten Person im Original
bei Erledigung durch Dritte:
zusätzlich Vollmacht
Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
alternativ: Reisepass beziehungsweise Pass mit Aufenthaltstitel oder Meldebescheinigung jeweils im Original
Personalausweise beider Erziehungsberechtigten im Original
HINWEIS zum Identitätsnachweis:
Außer bei bevollmächtigten Personen (Erledigung durch Dritte) kann der Identitätsnachweis auch wie folgt erbracht werden:
Kopie mit dem Hinweis „Nur zur Verwendung bei der Fahrzeugzulassung“ mit Datum und originaler Unterschrift der vertretungsberechtigten Person
Reisepass mit Meldebescheinigung im Original
Pass mit Aufenthaltstitel oder Meldebescheinigung im Original
Kopie vom Reisepass mit dem Hinweis „Nur zur Verwendung bei der Fahrzeugzulassung“ mit Datum und originaler Unterschrift der vertretungsberechtigten Person mit Meldebescheinigung im Original
Kopie vom Pass mit dem Hinweis „Nur zur Verwendung bei der Fahrzeugzulassung“ mit Datum und originaler Unterschrift der vertretungsberechtigten Person mit Aufenthaltstitel oder Meldebescheinigung im Original
Gebühren
Entsprechend den Kostensätzen des Bundes nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):
12,00 € für die Eintragung zuzüglich 7,70 Euro für die Plakette