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Straßenverkehrsamt

Ausnahmegenehmigung zur Beförderung von Ladung mit Überbreite, Überhöhe, Überlänge und Erlaubnis zur Durchführung von Großraum- und/ oder Schwertransporten (GST)

Beschreibung

Großraum und/ oder Schwertransporte:

Einer Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) bedarf es, wenn bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen, die Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen nach den §§ 32 und 34 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zulässigen Grenzen überschreiten oder bei denen das Sichtfeld § 35b Abs. 2 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) eingeschränkt ist oder von denen das Kurvenlaufverhalten § 32d Straßenverkehrszulassungsordnung nicht eingehalten wird. Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die fahrzeugtechnische Ausnahmegenehmigung gem. § 70 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Beantragung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 70 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO):

Für den Rhein-Sieg-Kreis ist die Bezirksregierung Köln zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie im Bereich "Links und Downloads".

Ausnahmegenehmigung zur Beförderung von Ladung mit Überbreite, Überhöhe und Überlänge:

Eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) muss beantragt werden, wenn das Fahrzeug oder die Fahrzeugkombinationen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entspricht, allerdings die Ladung zur Beförderung über das Fahrzeug ragt (nach hinten, zur Seite oder nach vorne).

Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4,00 m sein. Fahrzeuge, die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden dürfen samt Ladung nicht breiter als 3,00 m und nicht höher als 4,00 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,60 m sein (s. § 22 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung STVO).

Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk Ihre Fahrt beginnt oder die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Wohn-, Betriebssitz oder Zweigniederlassung haben.

Sollte dies eine kreisangehörige Stadt sein, ist Ihr Antrag an diese zu richten.
In allen übrigen Fällen ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises zuständig.

Die Anträge und die Antragsstellung erfolgt über ein bundeseinheitliches Antrags- und Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte sowie Ausnahmegenehmigungen zur Beförderung von Ladung mit Überbreite, Überhöhe und Überlänge.

Die Beantragung erfolgt ausschließlich über das Internetportal „Vemags“. Den entsprechenden Link zur Freischaltung für den Rhein-Sieg-Kreis und zum Beantragen von Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen finden Sie unter „Links und Downloads“.

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