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Straßenverkehrsamt

Unfallkommission des Rhein-Sieg-Kreises

Beschreibung

Hauptaufgabe der Unfallkommission ist die Beseitigung von Unfallschwerpunkten.

Wegen der dezentralen Organisation der Straßenverkehrsbehörden auf dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises haben sich die 19 Gemeinden und Städte und der Rhein-Sieg-Kreis im Sinne einer effektiven und effizienten Arbeitsweise darauf verständigt, dass das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises die federführende Leitung der Unfallkommission übernimmt.

Die 11 Städte des Rhein-Sieg-Kreises haben eigene Straßenverkehrsbehörden. Sie sind selbständig und eigenverantwortlich für die Durchführung von Maßnahmen und Entscheidungen nach der Straßenverkehrsordnung auf ihrem Gebiet zuständig. Für die acht Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises ist der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises die zuständige Straßenverkehrsbehörde, das heißt, dass alle Entscheidungen nach der Straßenverkehrsordnung hier von der Kreisverwaltung getroffen werden, natürlich in enger Abstimmung mit den jeweiligen Gemeinden. 

Alle Unfälle auf dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises werden von der Polizei statistisch erfasst. Ausgewertet werden die Unfallkategorie (Schwere des Unfalls) und daneben natürlich auch der Unfalltyp, der die Konfliktsituation beschreibt. Auch Fußgänger- und Radfahrunfälle werden so erfasst. Wird nun eine Häufung von Unfällen gleichen Typs an einem Konfliktpunkt festgestellt, wird von der Polizei eine Unfalldatenliste und ein Unfalldiagramm erstellt und der örtlichen Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaubehörde und der Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zur Verfügung gestellt.

Die örtliche Straßenverkehrsbehörde entscheidet, ob es sich um eine Unfallhäufungsstelle handelt. Wird dies bejaht, beginnt die Arbeit der Unfallkommission.

Diese besteht aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, der örtlichen Straßenbehörde, dem Straßenbaulastträger und natürlich der Polizei. Soweit sich aus den Unfalltypen erste Erkenntnisse gewinnen lassen, werden auch noch andere Stellen hinzu gebeten, wie Schulämter, Verkehrsbetriebe oder Planungsämter.

In der Unfallkommission werden die Unfallhäufungspunkte von den Fachkräften der Verwaltung und der Polizei analysiert und mit dem Ziel besprochen, ob durch straßenbau- und/oder verkehrsrechtliche beziehungsweise technische Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann. Eindeutiges Ziel ist es, eine Unfallhäufungsstelle zu entschärfen und den vorhandenen Verkehrsraum dauerhaft sicherer zu machen. Die in der Unfallkommission getroffenen Entscheidungen sind bindend und werden aus dem Gedanken der Verkehrssicherheit mit oberster Priorität umgesetzt.

Die Unfallkommission tritt zeitnah nach Bekanntwerden einer Unfallhäufungsstelle zusammen. Bei tödlichen Verkehrsunfällen wird umgehend ein Ortstermin vereinbart, bei dem vor Ort geprüft wird, ob und gegebenenfalls welche Verbesserungsmöglichkeiten bestehen. Dafür ist eine genaue Ursachenforschung erforderlich; denn gegen menschliches Versagen ist auch die Unfallkommission leider machtlos.

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