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Straßenverkehrsamt

Ausfuhr-Kennzeichen

Beschreibung

Fahrzeuge, die ausgeführt werden sollen, müssen gegenüber dem Straßenverkehrsamt identifiziert werden. Im Einzelfall hält sich das Straßenverkehrsamt die Vorführung des Fahrzeugs vor.

Die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen erfolgt nur noch für Fahrzeuge, die vorab im Rhein-Sieg-Kreis zugelassen waren und/oder nachvollziehbar gekauft worden sind. Entsprechende glaubhafte Nachweise (Kaufvertrag) sind zu führen.

Die Identifizierung der Fahrzeuge ist durch die Vorlage einer Bescheinigung (maximal 2 Tage alt) einer Prüforganisation (TÜV, Dekra, GtÜ, etc.) nachzuweisen.

Darüber hinaus können in der Zeit von Montag bis Freitag einzelne Termine für Ausfuhrkennzeichen gebucht werden.

Die bisherige Prüfung der Fahrzeuge montags und donnerstags, für die ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt werden soll, entfällt.

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