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Straßenverkehrsamt

Verlängerung der Fahrerlaubnis

Beschreibung

Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, M, S, L und T wird unbefristet erteilt. Die LKW-Klassen C1, C1E, CE (79), C, und CE sowie die Bus-Klassen D1, D1E, D und DE jedoch nur befristet. 

In der Regel erfolgt die Befristung auf fünf Jahre. 

Bei den alten Klassen 3 und 2 (Erteilung vor dem 1. Januar 1999) sind die Klassen C1 und C1E unbefristet, die Klassen C, CE (79) und CE bis zum Ende des 50. Lebensjahres und danach auf fünf Jahre befristet. 

Ebenfalls befristet erteilt wird die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (siehe dazu unter Fahrgastbeförderung).

Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Hierzu erreichen Sie unser Straßenverkehrsamt unter der zentralen Servicerufnummer 02241 13-3939 bzw. per E-Mail an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde. Oder nutzen Sie die Online-Terminreservierungen für Siegburg und Meckenheim. Die entsprechenden Links sind unter "Links und Downloads" zu finden.

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