Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, M, S, L und T wird unbefristet erteilt. Die LKW-Klassen C1, C1E, CE (79), C, und CE sowie die Bus-Klassen D1, D1E, D und DE jedoch nur befristet.
In der Regel erfolgt die Befristung auf fünf Jahre.
Bei den alten Klassen 3 und 2 (Erteilung vor dem 1. Januar 1999) sind die Klassen C1 und C1E unbefristet, die Klassen C, CE (79) und CE bis zum Ende des 50. Lebensjahres und danach auf fünf Jahre befristet.
Ebenfalls befristet erteilt wird die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (siehe dazu unter Fahrgastbeförderung).
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Hierzu erreichen Sie unser Straßenverkehrsamt unter der zentralen Servicerufnummer 02241 13-3939 bzw. per E-Mail an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde. Oder nutzen Sie die Online-Terminreservierungen für Siegburg und Meckenheim. Die entsprechenden Links sind unter "Links und Downloads" zu finden.
Details
Dokumente
Personalausweis der Antragstellerin bzw. des Antragstellers alternativ: Reisepass bzw. Pass jeweils mit Meldebescheinigung im Original
biometrisches analoges Lichtbild (36 x 45 mm), ggf. mit Sehhilfe der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
aktueller Führerschein der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
Augenärztliche Bescheinigung oder augenärztliches Zeugnis gemäß Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre!)
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als ein Jahr!)
zusätzlich bei Verlängerung der Klassen D1, D1E, D und DE:
Leistungstest gemäß Anlage 5 Nr. 2 FeV ab dem 50. Lebensjahr, darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als ein Jahr sein
Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke, bei der Meldebehörde zu beantragen)
Gebühren
Entsprechend den Kostensätzen des Bundes nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):
41,80 €
45,10 € bei Verlängerung der Klassen D1, D1E, D und DE
zzgl. 10,50 € für eine vorläufige Fahrberechtigung (optional)
zzgl. 4,07 € für den Direktversand des neuen Führerscheins (optional)
Bemerkung
Bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung FQN-Karte erforderlich: -> siehe „Berufskraftfahrerqualifikation“ Für Fahrten mit Fahrzeugen mit Fahrtenschreibern Fahrerkarte erforderlich -> siehe „Fahrerkarte“
Die Entgegennahme und Erstellung eines digitalen Lichtbildes ist derzeit in der Führerscheinstelle noch nicht möglich. Bitte legen Sie ausschließlich ein analoges biometrisches Lichtbild vor!