Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges aus dem Ausland
Beschreibung
Zur Anmeldung eines fabrikneues Fahrzeuges aus dem Ausland sind verschiedene Unterlagen erforderlich.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 13-3939, 02241 13-2011, 02241 13-2001, 02225 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.
Details
Dokumente
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of conformity – COC) im Original oder als Zweitschrift des Herstellers oder Gutachten nach § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) oder Gutachten nach § 21 Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO)
Eigentumsnachweis (Kaufvertrag)
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. vom Versicherer)
SEPA-Mandat (bisher Einzugsermächtigung)
Bei Zulassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland zusätzlich: - Einfuhrumsatzsteuererklärung bei einem Fahrzeug aus der EU - Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (nur bei Fahrzeugen aus einem NICHT-EU-Land) - Bescheinigung, dass keine Fahrzeugpapiere im In- und Ausland erstellt wurden - Gegebenenfalls erstellte ausländische Zulassungspapiere
Personalausweis der Halterin oder des Halters im Original
bei Einzelfirmen zusätzlich:
Gewerbeanmeldung
bei juristischen Personen zusätzlich:
Gewerbeanmeldung
Handelsregisterauszug
Personalausweis der vertretungsberechtigten Person im Original
bei Vereinen zusätzlich:
Auszug aus dem Vereinsregister
Briefkopf des Vereins mit dessen Anschrift
Personalausweis der vertretungsberechtigten Person im Original
bei Erledigung durch Dritte:
zusätzlich Vollmacht
Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
alternativ: Reisepass beziehungsweise Pass mit Aufenthaltstitel oder Meldebescheinigung jeweils im Original
Personalausweise beider Erziehungsberechtigten im Original
HINWEIS zum Identitätsnachweis:
Außer bei bevollmächtigten Personen (Erledigung durch Dritte) kann der Identitätsnachweis auch wie folgt erbracht werden:
Kopie mit dem Hinweis „Nur zur Verwendung bei der Fahrzeugzulassung“ mit Datum und originaler Unterschrift der vertretungsberechtigten Person
Reisepass mit Meldebescheinigung im Original
Pass mit Aufenthaltstitel oder Meldebescheinigung im Original
Kopie vom Reisepass mit dem Hinweis „Nur zur Verwendung bei der Fahrzeugzulassung“ mit Datum und originaler Unterschrift der vertretungsberechtigten Person mit Meldebescheinigung im Original
Kopie vom Pass mit dem Hinweis „Nur zur Verwendung bei der Fahrzeugzulassung“ mit Datum und originaler Unterschrift der vertretungsberechtigten Person mit Aufenthaltstitel oder Meldebescheinigung im Original
Gebühren
Die Gebühren fallen je nach Aufwand (Anzahl erforderlicher Einzelpositionen) entsprechend den Kostensätzen des Bundes nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) unterschiedlich hoch aus. Daher können hierzu keine Angaben gemacht werden.