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Amt für Bevölkerungsschutz

Vorbeugender Brandschutz bei Baumaßnahmen

Beschreibung

Bei Baumaßnahmen müssen je nach Art und Größe des Objekts die gesetzlichen Bestimmungen des Brandschutzes beachtet werden. Hierfür sind Beratungen beziehungsweise Stellungnahmen der Brandschutzingenieure des Rhein-Sieg-Kreises erforderlich.

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