Bei Baumaßnahmen müssen je nach Art und Größe des Objekts die gesetzlichen Bestimmungen des Brandschutzes beachtet werden. Hierfür sind Beratungen beziehungsweise Stellungnahmen der Brandschutzingenieure des Rhein-Sieg-Kreises erforderlich.
Details
Dokumente
Bauantrag, Bauzeichnungen. Die Beantragung erfolgt durch die Architektin/den Architekten oder die Bauherrin/den Bauherrn persönlich.
Gebühren
Die jeweiligen Gebühren sind bei der zuständigen Dienststelle zu erfragen.
Rechtsgrundlage
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung – BauO NRW)