Beschreibung
Die Warnung der Bevölkerung erfolgt in der Regel mittels Sirenenalarm oder mittels der Warn-App Nina. Die Warnung der Bevölkerung ist Aufgabe des Amtes für Bevölkerungsschutz des Rhein-Sieg-Kreises. Ihm obliegen die Aufgaben und die Organisation der Gefahrenabwehr (Evakuierungsplanung, zivile Alarmplanung, Warnkonzept des Rhein-Sieg-Kreises), das Rettungswesen und der Brandschutz.
Sirenen heulen nur zum Schutz.
Bei Katastrophen und größeren Schadenereignissen können Ihre Sicherheit und Ihr Eigentum gefährdet sein.
Um solche Gefährdungen zu begrenzen und nach Möglichkeit zu vermeiden, gibt es im Rhein-Sieg-Kreis ein Sirenenwarnsystem, mit dem es möglich ist, Sie zeitnah auf Gefahren aufmerksam zu machen. Zur Prüfung der Funktionsfähigkeit und zu Ihrer Erinnerung werden die Sirenen ½-jährlich im gesamten Rhein-Sieg-Kreis – nach vorheriger Ankündigung – probeweise in Betrieb genommen.
Nächster Termin
ist der
6. September 2018
ab circa 10:00 Uhr.
So werden Sie gewarnt:
1 Minute Heulton (an- und abschwellend)
Unabhängig von den Sirenensignalen zur Warnung der Bevölkerung heulen die Sirenen auch, um Feuerwehrleute zum Einsatz zu rufen. Dazu wird ein Dauerton von einer Minute ausgestrahlt, der zweimal unterbrochen ist. Auch wenn viele Feuerwehrleute heute über digitale Meldeempfänger alarmiert werden, hat dieses Signal nach wie vor seine Bedeutung. Es wird auch für den monatlichen Probealarm der Feuerwehr verwendet.
Details
Gebühren
Kosten von mutwillig herbeigeführten Rettungseinsätzen werden – soweit eine/ein Verursachende festgestellt wird – diesem in Rechnung gestellt.
Rechtsgrundlagen
Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW).
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Uwe Kerper | Abteilungsleitung | 02241 133602 | uwe.kerperrhein-sieg-kreisde |
Julia Prause | 02241 133603 | julia.prauserhein-sieg-kreisde | |
Michelle Westerhausen | 02241 133605 | michelle.westerhausenrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Bevölkerungsschutz
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Amt für Bevölkerungsschutz
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr