Beschreibung
Für rettungsdienstliche Leistungen werden Gebühren erhoben, die kostendeckend zu kalkulieren sind. Die entsprechende Gebührensatzung unterliegt der Beschlussfassung des Kreistages. Neben der Gebührensatzung für den Rettungsdienst des Rhein-Sieg-Kreises haben die kommunalen Träger von rettungsdienstlichen Aufgaben (Siegburg, Troisdorf, Niederkassel, Königswinter und Hennef) ebenfalls Gebührensatzungen mit den Krankenkassen abgestimmt.
Grundsätzlich wird jeder Einsatz des Rettungsdienstes in Rechnung gestellt. Maßgeblich sind hierfür die einzelnen Gebührentatbestände. Die anfallenden Gebühren werden in der Regel von den Krankenkassen der jeweiligen Nutzer refinanziert.
Details
Gebühren
Maßgeblich ist die Gebührensatzung für den Rettungsdienst des Rhein-Sieg-Kreises.
Rechtsgrundlagen
- Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NRW)
- Gebührensatzung für den Rettungsdienst des Rhein-Sieg-Kreises
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Julia Schmitz | 02241 133642 | julia.schmitzrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Bevölkerungsschutz
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Amt für Bevölkerungsschutz
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr