Gehörlose Menschen können sich im Notfall über die bundesweit einheitliche Telefax-Nummer 112 an die Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises wenden.
Details
Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzt Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW).
Der Eingang des Telefaxes wird beim Einsatzbearbeiter wie ein Telefonanruf signalisiert. Auf dem Formular wird aufgeschrieben, wer der Absender ist und wo genau Hilfe benötigt wird. Ob Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei angefordert wird, erfolgt per Ankreuzverfahren. Zudem gibt es Platz für weitere schriftliche Ergänzungen. Die Leitstelle entsendet dann unverzüglich die angeforderte Hilfe und der Absender erhält ein Fax als Rückmeldung.