Beschreibung
Gehörlose Menschen können sich im Notfall über die bundesweit einheitliche Telefax-Nummer 112 an die Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises wenden.
Details
Rechtsgrundlagen
Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzt Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW).
Besonderheiten
Der Eingang des Telefaxes wird beim Einsatzbearbeiter wie ein Telefonanruf signalisiert. Auf dem Formular wird aufgeschrieben, wer der Absender ist und wo genau Hilfe benötigt wird. Ob Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei angefordert wird, erfolgt per Ankreuzverfahren. Zudem gibt es Platz für weitere schriftliche Ergänzungen. Die Leitstelle entsendet dann unverzüglich die angeforderte Hilfe und der Absender erhält ein Fax als Rückmeldung.
Kontakt
Organisationseinheiten
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Bevölkerungsschutz
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Amt für Bevölkerungsschutz
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr