Beschreibung
Bei Reisen mit Haustieren in den Ländern der Europäischen Union existieren Verordnungen und Regelungen, die es zu beachten gilt.
Für Hunde, Katzen und Frettchen muss ein Heimtierausweis nach EU-einheitlichem Muster mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt, das Tier muss mittels Mikrochip (vor 3. Juli 2011 gekennzeichnete Tiere: auch Tätowierung) identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Heimtierausweis eingetragen sein. Neben Angaben zum Tier und seiner Besitzerin oder seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.
Die EU-Heimtierausweise bekommt man bei einer niedergelassenen Tierärztin oder einem niedergelassenen Tierarzt.
In folgenden Ländern gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer):
Irland, Malta, Finnland, Norwegen, Nordirland
Weitere Informationen dazu findet man auf den Webseiten der jeweiligen Länder.
Für die Reise in Drittländer wird generell zwischen Ländern, die einen vergleichbaren Status hinsichtlich der Tollwutsituation wie die EU-Mitgliedsländer haben und Ländern mit unklarer Tollwutsituation unterschieden.
Die speziellen Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder erfragen Sie bitte vorab bei den jeweilig zuständigen Botschaften beziehungsweise Konsulaten der Länder.
Für die Wiedereinreise nach Deutschland aus einem Drittland mit ungeklärtem Tollwutstatus wird ein Tollwutantikörper-Titrationstest benötigt. Der Test muss in einem von der EU benannten Labor durchgeführt werden und einen Gehalt an neutralisierenden Antikörpern gegen das Tollwutvirus im Serum von 0,5 IE/ml oder mehr messen.
Der Zeitraum zwischen einer Tollwutimpfung und der Blutentnahme muss mindestens 30 Tage betragen. Ohne Vorliegen eines Tollwuttiters ist eine Rückreise nach Deutschland erst nach nachgeholter Blutentnahme und Antikörperbestimmung in einem Referenzlabor und einer Wartezeit von 3 Monaten möglich. Für Jungtiere ergibt sich dadurch eine frühestmögliche Einreise mit sieben Monaten.
Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen für Reisen in Drittländer werden vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises ausgestellt.
Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen erhalten Sie nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. 02241 13-2335.
Grundsätzlich sind Termine zunächst an folgenden Tagen möglich:
Montag und Donnerstag zwischen 9:00 und 10:00 Uhr.
Für die Ausstellung einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung werden der EU-Impfausweis mit gültiger Tollwutimpfung, gegebenenfalls der Tollwut-Titernachweis und für einige Reiseländer noch zusätzliche Unterlagen benötigt (bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei den jeweiligen Botschaften oder Konsulaten).
Das Tier ist zum vereinbarten Termin mitzubringen.