Beschreibung
Für den Denkmalschutz sind in erster Linie die Städte und Gemeinden des Kreises als „Untere Denkmalbehörden“ zuständig. Dort werden auch die Denkmallisten geführt. Wer an einem eingetragenen Denkmal Veränderungen vornehmen möchte, benötigt hierzu eine Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörden.
Der Rhein-Sieg-Kreis ist Obere Denkmalbehörde. Er beaufsichtigt und unterstützt die Tätigkeit der Städte und Gemeinden auf dem Gebiet des Denkmalschutzes. Wer nach Bodendenkmälern graben oder Bodendenkmäler bergen will, braucht hierzu eine Erlaubnis, die die Obere Denkmalbehörde erteilt. Dies gilt auch für die Suche nach Bodendenkmälern mit dem Metalldetektor (Sondengänger).
Außerdem bewilligt der Rhein-Sieg-Kreis Darlehen für die Erneuerung von selbst genutzten Denkmälern und erhaltenswerten Wohngebäuden nach den Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand des Landes Nordrhein-Westfalen.
Details
Unterlagen
Welche Unterlagen erforderlich sind, wird Ihnen Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechspartner gerne mitteilen.
Gebühren
Erlaubnisse nach dem Denkmalschutzgesetz kosten häufig Gebühren. Diese richten sich nach dem Umfang und den Besonderheiten des Einzelfalles. Nähere Informationen wird Ihnen Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechspartner gerne mitteilen.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG).
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Kultur- und Sportamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Kultur- und Sportamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr, 13:30 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr, 13:30 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr