Beschreibung
Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) soll zur Sicherung der Lebensgrundlage des betreuenden Elternteils beitragen, indem es nach der Geburt des Kindes wegfallendes Erwerbseinkommen teilweise ersetzt.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Anspruch haben Mütter und Väter, die
- ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen
- nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind
- mit ihren Kindern in einem Haushalt leben
- einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
Basiselterngeld
Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt, wobei beide Elternteile den Zeitraum frei untereinander aufteilen können. Ein Elternteil kann maximal zwölf Monate allein Elterngeld beziehen, zwei weitere Monate sind für den anderen Elternteil reserviert.
Als Nachweis des Einkommens gelten nur die Eintragungen in den für diese Monate ausgestellten Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen.
Zu beachten ist, dass Steuer- und Sozialversicherungsabzüge pauschal ermittelt werden. Gleichzeitig wird 1/12 der Jahreswerbungskostenpauschale für Arbeitnehmer in Abzug gebracht. Dadurch unterscheidet sich das hier ermittelte Nettoeinkommen vom tatsächlichen Arbeitslohn.
Wird eine selbständige Tätigkeit (auch neben einer angestellten Tätigkeit) ausgeübt, gilt immer das letzte abgeschlossene Steuerjahr (auch für beide Einkommensarten).
ElterngeldPlus
ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es richtet sich daher vor allem an Eltern, die früher als beim Basiselterngeld (teilweise) in den Beruf zurückkehren möchten. Das ElterngeldPlus berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrages, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde (mindestens 150,00 Euro und höchstens 900,00 Euro im Monat). Dabei kann ein Basiselterngeldmonat in zwei ElterngeldPlus-Monate umgewandelt werden. Damit profitieren Eltern vom ElterngeldPlus auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus und genießen mehr Zeit für sich und ihr Kind. Allerdings darf ab dem 15. Lebensmonat keine Lücke mehr im Bezug von ElterngeldPlus entstehen..
Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben. Der Partnerschaftsbonus bietet die Möglichkeit, für vier weitere Monate ElterngeldPlus zu nutzen: wenn Mutter und Vater in vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, bekommt jeder Elternteil vier zusätzliche Monatsbeträge ElterngeldPlus. Die Höhe des Elterngeldes in einem Partnerschaftsbonus-Monat wird genauso berechnet wie in einem ElterngeldPlus-Monat.
Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) soll zur Sicherung der Lebensgrundlage des betreuenden Elternteils beitragen, indem es nach der Geburt des Kindes wegfallendes Erwerbseinkommen teilweise ersetzt.
Details
Unterlagen
- Elterngeldantrag (von beiden Elternteilen zu unterschreiben)
- Original-Geburtsbescheinigung für Elterngeld
- Endgültiger Mutterschaftsgeldnachweis von der Krankenkasse
- Bescheinigung Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Bei Beamtinnen endgültige Bestätigung des Dienstherrn über die Mutterschutzfrist und einer Gehaltsabrechnung während der Schutzfrist
- Wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört: Kopie des Aufenthaltstitels (Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis)
Bei nichtselbständiger Tätigkeit
- Gehaltsabrechnungen für 12 Monate vor der Schutzfrist oder
- Gehaltsabrechnungen für 12 Monate vor der Geburt
Bei selbstständiger Tätigkeit
- Steuerbescheid für das Jahr vor der Geburt/Gewinn- und Verlustrechnung
- Erklärung für Selbstständige
Bei Zusammentreffen nichtselbständiger und selbständiger Tätigkeit
- Steuerbescheid für das Jahr vor der Geburt/Gewinn- und Verlustrechnung
- Erklärung für Selbstständige
- Gehaltsabrechnungen des Jahres vor der Geburt
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)
Besonderheiten
Anrechnung auf andere Sozialleistungen
Beim Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), bei der Sozialhilfe oder beim Kinderzuschlag wird das Elterngeld grundsätzlich vollständig, also auch in Höhe des Mindestbetrages von 300,00 (Basiselterngeld) bzw. 150,00 Euro (ElterngeldPlus), als Einkommen angerechnet.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Bruno Mathes | Buchstaben A – Dl | 02241 132135 | bruno.mathesrhein-sieg-kreisde |
Annette Geritz | Buchstaben Dm - G | 02241 132974 | annette.geritzrhein-sieg-kreisde |
Sabrina Müller | Buchstaben H, I, V, W, Z | 02241 132154 | sabrina.muellerrhein-sieg-kreisde |
Sabine Goy | Buchstaben J - K, M | 02241 132134 | sabine.goyrhein-sieg-kreisde |
Sigrid Nelles | Buchstaben L, N - R | 02241 132157 | sigrid.nellesrhein-sieg-kreisde |
Ingrid Rubel | Buchstaben S - U, X, Y | 02241 132138 | ingrid.rubelrhein-sieg-kreisde |
Wilhelm Kirschbaum | 02241 132131 | wilhelm.kirschbaumrhein-sieg-kreisde | |
Katrin Lindlahr | 02241 132474 | katrin.lindlahrrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Sonderregelungen aufgrund der Covid-19-Pandemie
Links und Downloads
- Antragsformular BEEG NRW Stand Januar 2021PDF-Datei1,13 MB
- Erläuterungen zum BEEG-Antrag - Stand Januar 2021PDF-Datei146,91 kB
- Erklärung für Selbstständige Stand Januar 2021PDF-Datei206,59 kB
- Erklärung für Alleinerziehende Stand Januar 2021PDF-Datei92,09 kB
- Information zum DatenschutzPDF-Datei41,27 kB
- Elterngeldrechner
- Informationen des Ministeriums
Anschrift und Erreichbarkeit
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- Kontakt
- Zeiten
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53757 Sankt Augustin (Technopark Turmgebäude)
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