Beschreibung
Wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für einen Betreuungsbedarf bestehen (geistige, körperliche, seelische Behinderung, psychische Erkrankung), unterbreiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde der betroffenen Person ein Beratungsangebot. In einem persönlichen Kontakt, gerne im Rahmen eines Hausbesuches, werden deren persönliche, gesundheitliche und soziale Situation und der daraus resultierende Hilfebedarf ermittelt und es werden gebenenfalls andere Hilfen, bei denen keine Betreuerin oder kein Betreuer bestellt wird, vermittelt. Dabei arbeitet die Betreuungsbehörde mit den zuständigen Sozialleistungsträgern zusammen. Im Einzelfall werden auch Informationen von anderen Stellen eingeholt oder an diese weiter gegeben.
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