Beschreibung
Wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für einen Betreuungsbedarf bestehen (geistige, körperliche, seelische Behinderung, psychische Erkrankung), unterbreiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde der betroffenen Person ein Beratungsangebot. In einem persönlichen Kontakt, gerne im Rahmen eines Hausbesuches, werden deren persönliche, gesundheitliche und soziale Situation und der daraus resultierende Hilfebedarf ermittelt und es werden gebenenfalls andere Hilfen, bei denen keine Betreuerin oder kein Betreuer bestellt wird, vermittelt. Dabei arbeitet die Betreuungsbehörde mit den zuständigen Sozialleistungsträgern zusammen. Im Einzelfall werden auch Informationen von anderen Stellen eingeholt oder an diese weiter gegeben.
Details
Rechtsgrundlagen
- 4 Abs. 2 Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger
- Betreuungsbehördengesetz (BtBG)
Kontakt
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
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- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Sozialamt
Rathausallee 10
53757 Sankt Augustin (Technopark Turmgebäude)
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Sozialamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:30 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:30 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr