Beschreibung
Das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises ist im Bereich der Kindertagesbetreuung zuständig für die Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck. Die Städte im Kreisjugendamt haben eigene Jugendämter.
Wenn Sie Ihr Kind in einer Tagespflegestelle oder einer Einrichtung anmelden, entscheiden diese selbst über die Aufnahme. Die Einrichtungen und die Tagespflegestellen bemühen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten natürlich, Ihren Wünschen zu entsprechen. Der im § 24 Sozialgesetzbuch VIII festgelegte Rechtsanspruch richtet sich aber nicht gegen die Tagespflegepersonen oder Kindertageseinrichtungen, sondern gegen das für Sie zuständige Jugendamt.
Wenn Sie über Ihre Anmeldung in den einzelnen Kindergärten oder Tagespflegestellen hinaus Ihren Rechtsanspruch auch formell und ausdrücklich anzeigen wollen, müssen Sie das dem Kreisjugendamt in schriftlicher Form mitteilen. Näheres ist in § 3 Abs. 1 S. 1 des Kinderbildungsgesetzes geregelt.
Die Bedarfsanzeige und die im Gesetz genannte Frist können insbesondere dann von Bedeutung werden, wenn Sie keine Platzzusage erhalten sollten. Dann ist das Jugendamt verpflichtet, Ihnen spätestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt, ab dem Sie die Betreuung in Anspruch nehmen wollen, einen Platz zuzuweisen. Dabei richtet sich die Platzvergabe durch das Jugendamt nach den vorhandenen Kapazitäten in den Einrichtungen beziehungsweise Tagespflegestellen. Es kann daher nicht sichergestellt werden, dass Sie einen Platz entsprechend Ihren Wünschen erhalten.
Hinweis zum KitaPortal Rhein-Sieg-Kreis:
Ab dem 1. September 2019 wird das neue KitaPortal Rhein-Sieg-Kreis an den Start gehen. Die über das Portal erfolgten Anmeldungen bei einer Kindertagesstätte wertet das Kreisjugendamt als Bedarfsanzeige. Es ist also nicht notwendig neben der Anmeldung im KitaPortal Rhein-Sieg-Kreis eine förmliche Bedarfsanzeige an das Kreisjugendamt zu stellen. Über das KitaPortal Rhein-Sieg-Kreis können keine Anmeldungen für einen Kindertagespflegeplatz abgegeben werden. Sollten Sie für Ihr Kind explizit einen Platz in Kindertagespflege wünschen und wollen den Bedarf ausdrücklich formell anmelden, so kann dies mittels des Formulars „Bedarfsanzeige“ zu finden unter Links und Downloads erfolgen.
Details
Unterlagen
Formular „Bedarfsanzeige“
Rechtsgrundlagen
- § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
- § 3b Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Jürgen Kröder | Abteilungsleitung | 02241 132446 | juergen.kroederrhein-sieg-kreisde |
Heike Wierichs | Abteilungsleitung | 02241 133395 | heike.wierichsrhein-sieg-kreisde |
Nadja Bönnen | 02241 133490 | nadja.boennenrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Jugendamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Jugendamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:45 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:45 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr