Beschreibung
Das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises fördert anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände und -vereine sowie Jugendgruppen und -initiativen durch Zuschüsse.
Die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes finden Sie im Bereich „Links“. Die Förderrichtlinien umfassen Einzelrichtlinien für Bildungsveranstaltungen, Internationalen Begegnungen, Kinder- und Jugendfreizeiten, Feriennaherholungen, Anschaffung von Material für die Jugendarbeit sowie Richtlinien zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Vordrucke für Anträge, Verwendungsnachweise und Teilnahmenachweise finden Sie im Bereich „Links“.
Für Eltern und Familien mit geringem Einkommen sowie Menschen mit Handicap kann bei Bildungsveranstaltungen, Feriennaherholungen, Ferienfreizeiten und Internationalen Begegnungen eine Sonderförderung gewährt werden. Auch diese Anträge finden Sie unter „Links“.
Anträge für Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit können Sie mit dem hinterlegten Antragsformular per E-Mail oder per Post an das Kreisjugendamt richten. Verwendungsnachweise für Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit können Sie mit diesem Verwendungsnachweisformular nur per Post an das Kreisjugendamt richten.