Beschreibung
Das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises ist im Bereich der Kindertagesbetreuung für die Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck zuständig. Die Städte im Kreis haben eigene Jugendämter.
Wenn Sie Ihr Kind bei einer Tagespflegestelle oder einer Einrichtung anmelden, entscheiden diese selbst darüber, ob sie Ihre Tochter oder Ihren Sohn aufnehmen oder nicht. Die Einrichtungen und die Tagespflegestellen bemühen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten natürlich, Ihren Wünschen zu entsprechen. Der im § 24 Sozialgesetzbuch VIII festgelegte Rechtsanspruch richtet sich aber nicht gegen die Tagespflegepersonen oder Kindertageseinrichtungen, sondern gegen das für Sie zuständige Jugendamt.
Wenn Sie über Ihre Anmeldung in den einzelnen Kindergärten oder Tagespflegestellen hinaus Ihren Rechtsanspruch auch formell und ausdrücklich anzeigen wollen, müssen Sie das dem Kreisjugendamt schriftlich mitteilen. Näheres ist in § 3 Abs. 1 S. 1 des Kinderbildungsgesetzes geregelt.
Die Bedarfsanzeige und die im Gesetz genannte Frist können insbesondere dann von Bedeutung werden, wenn Sie keine Platzzusage erhalten sollten. Dann ist das Jugendamt verpflichtet, Ihnen spätestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt, ab dem Sie die Betreuung in Anspruch nehmen wollen, einen Platz zuzuweisen. Dabei richtet sich die Platzvergabe durch das Jugendamt nach den vorhandenen Kapazitäten in den Einrichtungen beziehungsweise Tagespflegestellen. Es kann daher nicht sichergestellt werden, dass Sie einen Platz entsprechend Ihren Wünschen erhalten.
Seit September 2019 bietet das Kreisjugendamt die Möglichkeit, über das KitaPortal Rhein-Sieg-Kreis den Bedarf für einen Kinderbetreuungsplatz online anzumelden. Die über das Portal erfolgten Anmeldungen wertet das Kreisjugendamt als Bedarfsanzeige. Es ist also nicht notwendig, neben der Anmeldung im KitaPortal Rhein-Sieg-Kreis zusätzlich eine förmliche Bedarfsanzeige an das Kreisjugendamt zu stellen.