Beschreibung
Durch richtiges Verhalten beim Umgang mit Lebensmitteln kann man das Auftreten übertragbarer Krankheiten (beispielsweise Salmonellosen) vermeiden.
Deshalb muss jede Person, die erstmalig gewerbsmäßig bestimmte unverpackte Lebensmittel herstellt, behandelt oder abgibt nach den gesetzlichen Vorschriften vor Arbeitsaufnahme eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes erwerben. Dazu gehören Tätigkeiten im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln und jenen, die nicht ausreichend erhitzt werden. Auch Beschäftigte, die indirekt ( über Arbeitsgeräte) mit unverpackten Lebensmitteln in Berührung kommen, benötigen eine Bescheinigung über die Belehrung durch das Gesundheitsamt. Dazu gehören unter anderen Spül- und Reinigungskräfte, die mit Gegenständen in Berührung kommen, die für die Herstellung, Verarbeitung und Abgabe von Lebensmitteln verwendet werden.
Um die Bescheinigung zu erhalten, müssen Sie an einer Belehrung im Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises teilnehmen. Diese Belehrung hat das Ziel, den verantwortungsvollen Umgang mit Lebensmitteln, die für eine Besiedelung mit Krankheitskeimen besonders empfindlich, sind zu vermitteln.
Die bis zum Ende des Jahres 2000 ausgestellten Gesundheitszeugnisse nach dem (alten) Bundes-Seuchengesetz bleiben weiterhin gültig.
Im Bedarfsfall kann nach erfolgter Belehrung im Gesundheitsamt eine Abschrift erstellt werden.
Details
Unterlagen
Belehrungen für Personal im Umgang mit Lebensmitteln
Bis auf weiteres findet die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz für Personal im Umgang mit Lebensmitteln ausschließlich in schriftlicher Form und nur für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz oder Tätigkeit im Rhein-Sieg-Kreis statt.
Aufgrund der Corona-Pandemie und der Vielzahl der Anfragen kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen. Wir bitten um Verständnis.
- Ausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Dolmetscherin/Dolmetscher in Ihrer Sprache
- bei Minderjährigen: Begleitung durch Erziehungsberechtigte oder schriftliche Einwilligung auf einem Vordruck (siehe Links und Downloads)
Gebühren
- Belehrung und Bescheinigung: 20,00 Euro
- Duplikat: 5,00 Euro (bei Zusendung kommen die Portokosten hinzu)
Rechtsgrundlagen
§ 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Besonderheiten
Werden die Gebühren von Ihrem Arbeitgeber oder einer Einrichtung übernommen, ist eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung erforderlich.
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | E-Mail-Adresse |
---|---|
Gesundheitsamt | gesundheitsamtrhein-sieg-kreisde |
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Monika Buhrandt | Belehrungen, Terminvergabe | 02241 132489 | belehrungrhein-sieg-kreisde |
Andrea Doerner | 02241 132483 | belehrungrhein-sieg-kreisde | |
Iris Prinz-Klein | Abteilungsleitung | 02241 132255 | iris.prinz-kleinrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Links und Downloads
- Online-Anmeldung für Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
- Schutz in Privathaushalten
- TätigkeitsverbotPDF-Datei28,14 kB
- Verhütung lebensmittelbedingter InfektionenPDF-Datei22,36 kB
- Küchenhygiene in SchulenPDF-Datei1,33 MB
- Hygiene bei FestenPDF-Datei354,39 kB
- Information Belehrung ElternPDF-Datei36,02 kB
- Datenschutzhinweise des GesundheitsamtesPDF-Datei176,01 kB
- Belehrung Infektionsschutz DeutschPDF-Datei26,38 kB
- Belehrung Infektionsschutz ArabischPDF-Datei351,66 kB
- Belehrung Infektionsschutz BulgarischPDF-Datei1,24 MB
- Belehrung Infektionsschutz ChinesischPDF-Datei728,01 kB
- Belehrung Infektionsschutz EnglischPDF-Datei277,48 kB
- Belehrung Infektionsschutz FarsiPDF-Datei1,07 MB
- Belehrung Infektionsschutz FranzösischPDF-Datei283,34 kB
- Belehrung Infektionsschutz GriechischPDF-Datei273,82 kB
- Belehrung Infektionsschutz ItalienischPDF-Datei4,94 MB
- Belehrung Infektionsschutz JapanischPDF-Datei497,16 kB
- Belehrung Infektionsschutz KroatischPDF-Datei297,44 kB
- Belehrung Infektionsschutz KurdischPDF-Datei259,05 kB
- Belehrung Infektionsschutz PolnischPDF-Datei460,45 kB
- Belehrung Infektionsschutz PortugisischPDF-Datei802,41 kB
- Belehrung Infektionsschutz RumänischPDF-Datei188,47 kB
- Belehrung Infektionsschutz RussischPDF-Datei457,51 kB
- Belehrung Infektionsschutz SerbischPDF-Datei340,67 kB
- Belehrung Infektionsschutz SlowakischPDF-Datei342,60 kB
- Belehrung Infektionsschutz SpanischPDF-Datei261,86 kB
- Belehrung Infektionsschutz ThailändischPDF-Datei906,15 kB
- Belehrung Infektionsschutz TschechischPDF-Datei323,90 kB
- Belehrung Infektionsschutz TürkischPDF-Datei275,26 kB
- Belehrung Infektionsschutz UngarischPDF-Datei295,65 kB
- Belehrung Infektionsschutz VietnamesischPDF-Datei275,18 kB
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Kontakt
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Gesundheitsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Gesundheitsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Kontakt
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr