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Gesundheitsamt

Infektionsschutzgesetz (IfSG) – Belehrung gemäß § 43

Beschreibung

Wer beruflich mit Lebensmitteln arbeitet, beispielsweise in der Gastronomie, benötigt eine Infektionsschutzbelehrung. Es geht dabei darum, durch richtigen Umgang mit Lebensmitteln das Auftreten übertragbarer Krankheiten (zum Beispiel Salmonellose) zu vermeiden. Diese Belehrung kann jetzt auch online zuhause durchgeführt werden. Dafür hat der Rhein-Sieg-Kreis einen entsprechenden Film entwickelt. Er vermittelt das benötigte Wissen für den richtigen Umgang mit Lebensmitteln.

Nach wie vor ist es aber auch möglich, per E-Mail eine schriftliche Belehrung zu beantragen.

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