Beschreibung
Der blaue EU-Parkausweis bietet eine Vielzahl an Parkerleichterungen.
Insbesondere berechtigt er im gesamten Bundesgebiet zur Nutzung von Parkplätzen mit Zusatzzeichen (Rollstuhlfahrersymbol) und außerdem ist es möglich mit einem Kraftfahrzeug
- an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot angeordnet ist, bis zu drei Stunden zu parken
- im Bereich eines Zonenhaltverbots in dem durch Zusatzzeichen das Parken zugelassen ist, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten
- an Stellen, die durch Zeichen „Parken“ „Parkraumbewirtschaftungszone“ oder „Parken auf Gehwegen“ gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken
- in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken
- an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten zu parken, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
- auf Parkplätzen für Bewohner bis zu drei Stunden zu parken
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.
Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.
Sollten Sie eine Reise ins europäische Ausland planen, informieren Sie sich bitte über die dort geltenden Bestimmungen.
Anspruchsberechtigt sind:
- Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis)
- Blinde Menschen (Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis)
- Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen (Bescheinigung des Versorgungsamtes).
Details
Unterlagen
Im Falle der Antragstellung bei der Stadtverwaltung benötigen Sie
für die Beantragung eines EU-Parkausweises
- Schwerbehindertenausweis mit Eintrag: aG oder Bl, oder
- Nachweis des Versorgungsamtes über die Feststellung einer Phokomelie oder Amelie (oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen)
- Passbild
- Personalausweis oder Pass
Für die Antragstellung beim Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises benötigen Sie für die Beantragung eines EU-Parkausweises ein Passbild.
Besonderheiten
Zuständig für die Ausstellung ist
- Ihre Stadtverwaltung, wenn Sie Ihren Wohnsitz in einer Stadt des Rhein-Sieg-Kreises haben (Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf);
- das Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises wenn Ihr Wohnsitz in einer Gemeinde des Rhein-Sieg-Kreises liegt (Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg, Windeck).
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | E-Mail-Adresse |
---|---|
Gesundheitsamt | gesundheitsamtrhein-sieg-kreisde |
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Gesundheitsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Gesundheitsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr