Beschreibung
Der orange bundeseinheitliche Ausweis für Parkerleichterungen sieht eine Vielzahl von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen vor, wobei das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen jedoch nicht gestattet ist.
Dieser Ausweis berechtigt, mit einem Kraftfahrzeug
- an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot angeordnet ist, bis zu drei Stunden zu parken
- im Bereich eines Zonenhaltverbots in dem durch Zusatzzeichen das Parken zugelassen ist, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten
- an Stellen, die durch Zeichen „Parken“ „Parkraumbewirtschaftungszone“ oder „Parken auf Gehwegen“ gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken
- in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken
- an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten zu parken, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
- auf Parkplätzen für Bewohner bis zu drei Stunden zu parken
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern
sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.
Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.
Diese Parkerleichterungen gelten im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Anspruchsberechtigt sind
- Schwerbehinderte mit Merkzeichen G und B im Schwerbehinderten-Ausweis und einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken.
- Schwerbehinderte mit Merkzeichen G und B im Schwerbehinderten-Ausweis und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem Grad der Behinderung von mindestens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
- an Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa erkrankte Menschen mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60.
- Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und Harnableitung) und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70.
Details
Unterlagen
Für die Beantragung eines bundeseinheitlichen Ausweises für Parkerleichterungen bei der Stadtverwaltung benötigen Sie
- Schwerbehindertenausweis
- Personalausweis oder Pass
Für die Antragstellung beim Versorgungsamt bedarf es lediglich eines formblattlosen Antrages, Personalausweis oder Pass.
Besonderheiten
Zuständig für die Ausstellung ist
- Ihre Stadtverwaltung, wenn Sie Ihren Wohnsitz in einer Stadt des Rhein-Sieg-Kreises haben (Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf).
- Das Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises wenn Ihr Wohnsitz in einer Gemeinde des Rhein-Sieg-Kreises liegt (Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg, Windeck).
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | E-Mail-Adresse |
---|---|
Gesundheitsamt | gesundheitsamtrhein-sieg-kreisde |
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Monika Gaspardo | Buchstaben A, Bu - Bz, C, Da - Dr | 02241 133047 | monika.gaspardorhein-sieg-kreisde |
Claudia Fußhöller | Buchstaben Ba - Bt | 02241 132888 | claudia.fusshoellerrhein-sieg-kreisde |
Robin Helmes | Buchstaben Ds - Dz, E, Ha - Hi (ohne Hä) | 02241 132121 | robin.helmesrhein-sieg-kreisde |
Constanze Schmeken | Buchstaben F, G | 02241 132130 | constanze.schmekenrhein-sieg-kreisde |
Sabrina Mohrbacher | Buchstaben Hä, W, X, Y, Z | 02241 133062 | sabrina.mohrbacherrhein-sieg-kreisde |
Nadia Rizzello | Buchstaben Ho - Hz, I, J, Ka - Ki | 02241 133036 | nadia.rizzellorhein-sieg-kreisde |
Yvonne Weßeling | Buchstaben Lb - Lz, Ma - Mo (ohne Mä) | 02241 133275 | yvonne.weßelingrhein-sieg-kreisde |
Marion Achenbach | Buchstaben Mä, Schi - Sn | 02241 132398 | marion.achenbachrhein-sieg-kreisde |
Thomas Fuhl | Buchstaben Mö - Mz, N, O, Pa - Pn | 02241 133046 | thomas.fuhlrhein-sieg-kreisde |
Hans-Uwe Neurode | Buchstaben So - Sz, T, U, V | 02241 133263 | hans-uwe.neuroderhein-sieg-kreisde |
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Gesundheitsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Gesundheitsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr