Beschreibung
Sollten Sie den Rhein-Sieg-Kreis verlassen und Ihren Wohnsitz in einen anderen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt verlegen wollen, so teilen Sie uns Ihre dortige neue Wohnanschrift mit. Das für Sie künftig zuständige Versorgungsamt benötigt nämlich Ihre bei uns geführte Schwerbehindertenakte, bevor es für Sie tätig werden kann.
Eine kurze formlose Mitteilung der neuen Anschrift genügt uns. Bitte geben Sie dabei jedoch unbedingt Ihr Geschäftszeichen an! Sie finden es auf jedem unserer Schreiben an Sie oder auf Ihrem Schwerbehindertenausweis.
Nachdem Sie uns Ihre neue Anschrift mitgeteilt haben, leiten wir Ihre Akte automatisch an das zuständige Versorgungsamt weiter.
Details
Besonderheiten
Eine Terminvereinbarung wird empfohlen.
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | E-Mail-Adresse |
---|---|
Gesundheitsamt | gesundheitsamtrhein-sieg-kreisde |
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Gesundheitsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Gesundheitsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr