Beschreibung
Mit der Entfernungsbescheinigung wird die kürzeste befahrbare Strecke zwischen zwei Punkten amtlich ausgewiesen. Sie ist beispielsweise für die Erstattung von Fahrtkosten erforderlich.
Details
Unterlagen
Bitte geben Sie an, für welchen Zweck Sie die amtliche Entfernungsbescheinigung benötigen und ob der Weg zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto zurückgelegt wird.
Gebühren
Bescheinigungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Bescheinigungen zur Vorlage und auf Anfrage von der Bundesversicherungsanstalt oder der Landesversicherungsanstalt sind kostenfrei.
Rechtsgrundlagen
- Vermessungs- und Katastergesetz NRW (VermKatG NRW)
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW)
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Ulrich Geyer | 02241 132808 | ulrich.geyerrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Katasterwesen und Geoinformation
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Amt für Katasterwesen und Geoinformation
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Dienstag bis Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr