Beschreibung
Das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises ist zuständig für die Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck.
Die Städte im Kreisgebiet haben eigene Bauaufsichtsämter.
Die Baulast ist eine öffentlich–rechtliche Verpflichtung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen. Die entsprechende Erklärung müssen Sie schriftlich gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgeben. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet beziehungsweise vorher anerkannt werden. Eine eingetragene Baulast kann nur mit Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde gelöscht werden.
Daher ist es vor dem Erwerb eines Grundstückes auf jeden Fall ratsam, das Baulastenverzeichnis einzusehen. Auskünfte aus dem Baulastverzeichnis erhält grundsätzlich jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweist.
Baulastauskünfte können per Post oder online über den Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis angefragt werden. Diesen Online-Prozess finden Sie in der nachfolgenden Rubrik Links und Downloads. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage werden Angaben zur Gemeinde, Gemarkung, Flur und Flurstück benötigt.
Details
Unterlagen
Sollte in Ihrem baurechtlichen Genehmigungsverfahren die Eintragung einer Baulast erforderlich sein, ist ein amtlicher Lageplan eines ÖbVI (öffentlich bestellte Vermesssungsingenieurin beziehungsweise öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) einzureichen.
Gebühren
Die Eintragung einer Baulast und die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig.
Tarifstelle: |
Amtshandlung: |
Gebühr: |
2.5.6.1 |
Entscheidung über die Eintragung einer Baulast |
50,00 Euro bis 250,00 Euro |
2.5.6.2 |
Entscheidung über die Löschung einer Baulast |
50,00 Euro bis 250,00 Euro |
2.5.6.3 |
Schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis |
50,00 Euro je Grundstück |
2.5.6.4 |
Schriftliche Auskunft darüber, dass kein Baulastenblatt besteht |
30,00 Euro je Grundstück |
Rechtsgrundlagen
- § 85 Landesbauordnung(BauO) 2018 NRW
- § 18 Bautechnische Prüfungsverordnung (BauPrüfVO)
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Rainer Braun | Abteilungsleitung | 02241 133284 | rainer.braunrhein-sieg-kreisde |
Martina Skirke | Bauort Alfter | 02241 132804 | martina.skirkerhein-sieg-kreisde |
Markus Dohr | 02241 133054 | markus.dohrrhein-sieg-kreisde | |
Marita Hartmann | Eitorf / Ruppichteroth | 02241 132743 | marita.hartmannrhein-sieg-kreisde |
Kerstin Detsikas | Much / Windeck | 02241 132742 | kerstin.detsikasrhein-sieg-kreisde |
Ivonne Hassel | Neunkirchen-Seelscheid | 02241 133373 | ivonne.hasselrhein-sieg-kreisde |
Andrea Schürger | Swisttal / Wachtberg | 02241 133286 | andrea.schuergerrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Bauaufsichtsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Bauaufsichtsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr