Beschreibung
Das Sammeln, Befördern, Handeln und Maklern mit gefährlichen Abfällen bedarf einer Erlaubnis.
Sofern es sich um nicht gefährliche Abfälle handelt, sind die genannten Tätigkeiten anzeigebedürftig.
Details
Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind bei der zuständigen Stelle zu erfragen.
Gebühren
Die Festsetzung richtet sich nach Tarifstelle 28.2.1.24/25 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.
Anzeigen nach § 53 KrWG:
50,00 Euro bis 500,00 Euro
Erlaubnisse nach § 54 KrWG:
500,00 Euro bis 1.000,00 Euro (Änderungen: 200,00 Euro bis 500,00 Euro)
Rechtsgrundlagen
§§ 53 und 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Ibrahim Celik | 02241 133163 | abfallwirtschaftrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr