Beschreibung
Ziel des Natur- und Landschaftsschutzes ist es, Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten.
In Natur- und Landschaftsschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes oder seiner Bestandteile führen können. Außerdem sind alle Handlungen untersagt, die den Charakter der Landschaft verändern können oder den besonderen Schutzzwecken zuwiderlaufen. Handlungen können dabei sowohl dauerhafte, wie Bauvorhaben, als auch vorübergehende Handlungen, wie Veranstaltungen, sein.
Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungen können unter bestimmten Voraussetzungen jedoch erteilt werden. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie bei den genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.
Bei geplanten Veranstaltungen sollte man sich circa drei bis vier Monate vor der geplanten Veranstaltung mit dem Amt für Umwelt- und Naturschutz in Verbindung setzen, um zu klären, ob die Veranstaltung einer landschaftsrechtlichen Genehmigung bedarf.
Details
Unterlagen
Bauvorhaben:
Eine Ausnahme / Befreiung kann formlos beantragt werden; im Regelfall erfolgt die Beantragung gleichzeitig mit dem jeweiligen spezialgesetzlich vorgesehenen Antrag ( zum Beispiel Bauantrag).
Veranstaltung:
- Ansprechpartner mit Telefonnummer für Rückfragen
- Zeitpunkt und Dauer der Veranstaltung
- allgemein verständliche Beschreibung von Art und Ablauf der Veranstaltung einschließlich gegebenfalls erforderlicher Vorarbeiten und Trainingseinheiten
- Veranstaltungsort beziehungsweise Routenverlauf (Kartendarstellung im Maßstab 1:10000 – 1:25000)
- Beschreibung der vorgesehenen Kontroll- und Verpflegungspunkte, Sanitäreinrichtungen, Fahrerlager, Zuschauerbeobachtungspunkte, Parkplätze oder ähnliches (Kartendarstellung im Maßstab 1:500 – 1:1000)
- erwartete Teilnehmer- und Zuschauerzahlen
- Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft, zum Ausgleich von Beeinträchtigungen und zur Besucherlenkung (Beschilderung, Anfahrt, Parkplätze, Versorgungsstände, Müllvermeidung und -beseitigung, Regeneration beschädigter Flächen wie beispielsweise Wiederherstellung der Grasnarbe, Auf- und Abbau)
Gebühren
Die Gebühren für die erforderlichen Genehmigungen werden im Einzelfall ermittelt.
Rechtsgrundlagen
Bundesnaturschutzgesetz
Landesnaturschutzgesetz
Landschaftspläne
Schutzgebietsverordnungen
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Elmar Thomas | Bad Honnef, Königswinter und Niederkassel | 02241 133502 | elmar.thomasrhein-sieg-kreisde |
Stephanie Pischke | Bereich Alfter, Bornheim, Sankt Augustin, Troisdorf, Wachtberg | 02241 133530 | stephanie.pischkerhein-sieg-kreisde |
Oliver Schmidt | Bereich Eitorf, Hennef, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Siegburg, Windeck | 02241 132403 | oliver.schmidtrhein-sieg-kreisde |
Bianca Boeckel | Veranstaltungen im Rhein-Sieg-Kreis | 02241 132972 | bianca.boeckelrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr